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theoretisch - praktisch - gut


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Service

Sie können uns bei Wort nehmen: Wir schreiben SERVICE groß.
Als Ergänzung zu den Hinweisen auf der Seite Ausbildung bieten wir Ihnen hier
Informationen, nützliche Links und Downloads
rund um die Themen Führerschein und Fahrschule NIEHOFF.

 

 

 

Auswahl des Themas durch KLICK
(Bitte beachten Sie die Hinweise im Impressum)

Informationen

=>

* Wann soll ich mich zum Führerschein anmelden?
* Wie läuft die Ausbildung ab?
* Welche Formalitäten sind nötig?
* Wieviel Theorieunterricht muss ich besuchen?
* Wann kann ich die theoretische Prüfung machen?
* Wann kann ich mit den Fahrstunden beginnen?
* Wann kann ich die praktische Prüfung machen?
* Was ist, wenn ich zu einer Prüfung nicht erscheinen kann?
* Welche Führerschein-Klassen gibt es?
* Was muss ich zum Thema “Begleitetes Fahren 17” wissen?

 

 

 

 

nützliche Links

=>

* Portal für junge Autofahrer (der Weg zum Führerschein)
* Junges Fahren
* Begleitetes Fahren in Nordrhein-Westfalen
* Zweiradsicherheit
* Strafzettel.de
* Auszug aus dem Zentralregister (Wie ist mein Punktestand?)
* Der Weg zurück zum Führerschein
* Online-Fahrschulbögen zum Üben (kostenlos)
* Bußgeldrechner

 

 

 

 

Downlaods

=>

* Standorte der Fahrschule NIEHOFF (mit Wegbeschreibung)
* Formulare “Begleitetes Fahren 17”
* Faustformeln für Unterricht u. Praxis (Bremswegberechnung usw.)
* wichtige Gesetze und Verordnungen
* Auszug aus dem Zentralregister (Wie ist mein Punktestand?)
* Adobe Reader Adobe Reader_Logo

Wann soll ich mich zum Führerschein anmelden?

Etwa 1/2 Jahr vor dem entsprechendem Geburtstag.

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Wie läuft die Ausbildung ab?

Sie umfasst generell einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Bestimmte Klassen, z.B. einige Anhängerklassen, bilden hier eine Ausnahme.
Für sie ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.

Der theoretische Unterricht macht Sie mit den Grundlagen des motorisierten Straßenverkehrs vertraut.
Für den allgemeinen Teil (Grundstoff) sind mindestens zwölf Doppelstunden (je 90 Minuten) vorgeschrieben.
Für die einzelnen Fahrerlaubnisklassen kommt noch klassenspezifischer Zusatzstoff hinzu, z.B. für Klasse B zwei Doppelstunden.
Unser theoretischer Unterricht wird mit modernsten Lehrmitteln und unter pädagogischen Gesichtspunkten abgehalten. D.h., kein langweiliger Frontalunterricht, sondern interaktive, zielgruppengerechte Lehrstoffvermittlung, in angenehmer und freundlicher Atmosphäre.

Der praktische Unterricht befähigt Sie, die erworbenen theoretischen Kenntnisse in richtiges Verhalten in der Praxis umzusetzen.
Der praktische Unterricht besteht aus einer Grundausbildung und besonderen Ausbildungsfahrten,
die sich folgendermaßen zusammensetzen:
- der Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung) von nicht weniger als fünf Stunden
  (je 45 Minuten), wobei mindestens eine Ausbildungsfahrt als Doppelstunde durchgeführt werden muss,
- der Schulung auf Autobahnen von nicht weniger als vier Stunden, wobei mindestens eine Ausbildungsfahrt
  eine Doppelstunde sein muss,
- der Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit von mindestens drei Stunden, die mindestens zur Hälfte auf
  Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen durchgeführt werden muss.
Für die praktische Fahrausbildung steht ein junger, moderner Fuhrpark zu Verfügung.

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Welche Formalitäten sind nötig?

Den Antrag für den Führerschein füllen wir gemeinsam bei der Anmeldung aus.
Folgende Unterlagen müssen hierfür beigebracht werden:

Für die Ersterteilung:
- Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
- 1 aktuelles Passbild
- Bescheinigung über “Lebensrettende Sofort-Maßnahmen am Unfallort”

Bei Führerschein-Erweiterungen:
- Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
- 1 aktuelles Passbild
- Kopie des Führerscheins (beide Seiten)

Für Klasse C / CE:
- augenärztliches Gutachten
- 1 aktuelles Passbild
- Kopie des Führerscheins (beide Seiten)
- Erste-Hilfe-Bescheinigung (2 Tage Kurs)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung

Alle Formalitäten werden durch die Fahrschule erledigt.

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Wieviel Theorieunterricht muss ich besuchen?

 

 

Mofa

Kurs mit 6 Doppelstunden

Klasse M

12 x Basistheorie + 2 x Spezialtheorie

Klasse L

12 x Basistheorie + 2 x Spezialtheorie

Klasse A1

12 x Basistheorie + 4 x Spezialtheorie

Klasse A

12 x Basistheorie + 4 x Spezialtheorie

 

  6 x Basistheorie + 2 x Spezialtheorie (Vorbesitz eines Führerscheins)

Klasse B

12 x Basistheorie + 2 x Spezialtheorie

 

  6 x Basistheorie + 2 x Spezialtheorie  (Vorbesitz eines Führerscheins)

Klasse B Automatik

12 x Basistheorie + 2 x Spezialtheorie

Klasse BE

keine Theorie nötig

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Wann kann ich die theoretische Prüfung machen?

Frühestens 3 Monate vor dem entsprechendem Geburtstag.
- Wenn alle Theorieunterrichte besucht sind.
- Wenn die Papiere von der Behörde bearbeitet sind.

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Wann kann ich mit den Fahrstunden beginnen?

Empfehlenswert ist es, nach dem 4. Theorieunterricht zu beginnen, damit theoretisches und praktisches Wissen einander ergänzen.

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Wann kann ich die praktische Prüfung machen?

Frühestens 1 Monat vor dem entsprechendem Geburtstag.
- Wenn Du alle Sonderfahrten gefahren bist.
- Wenn du für die Prüfung fit genug bist ( vertraue Deinem Fahrlehrer ;-) )

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Was ist, wenn ich zu einer Prüfung nicht erscheinen kann?

In diesem Fall benötigen wir einen Attest des Hausarztes, um den Verlust der Prüfungsgebühren zu
verhindern. Du kannst dann an der nächsten Prüfung teilnehmen.

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Formulare “Begleitetes Fahren 17”

- Info-Brief des Kreis Borken (Download als PDF-Datei)
- Formular “Antrag auf Begleitetes Fahren Teil 1” (Download als PDF-Datei)
- Formular “Antrag auf Begleitetes Fahren Teil 2” (Download als PDF-Datei)

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wichtige Gesetze und Verordnungen

- Fahrerlaubnis-Verordnung (Download als PDF-Datei)
- Fahrschüler-Ausbildungsverordnung (Download als PDF-Datei)
- Fahrlehrer-Gesetz (Download als PDF-Datei)

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Überschreitung: km/h
(Beisp.: 75 bei 50 = 25 km/h)
Tatort: geschlossener Ortschaften
Fahrzeugart:
Probezeit:

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