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Wie läuft die Ausbildung ab?
Sie umfasst generell einen theoretischen und einen praktischen Teil. Bestimmte Klassen, z.B. einige Anhängerklassen, bilden hier eine Ausnahme. Für sie ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Der theoretische Unterricht macht Sie mit den Grundlagen des motorisierten Straßenverkehrs vertraut. Für den allgemeinen Teil (Grundstoff) sind mindestens zwölf Doppelstunden (je 90 Minuten) vorgeschrieben. Für die einzelnen Fahrerlaubnisklassen kommt noch klassenspezifischer Zusatzstoff hinzu, z.B. für Klasse B zwei Doppelstunden. Unser theoretischer Unterricht wird mit modernsten Lehrmitteln und unter pädagogischen Gesichtspunkten abgehalten. D.h., kein langweiliger Frontalunterricht, sondern interaktive, zielgruppengerechte Lehrstoffvermittlung, in angenehmer und freundlicher Atmosphäre.
Der praktische Unterricht befähigt Sie, die erworbenen theoretischen Kenntnisse in richtiges Verhalten in der Praxis umzusetzen. Der praktische Unterricht besteht aus einer Grundausbildung und besonderen Ausbildungsfahrten, die sich folgendermaßen zusammensetzen: - der Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung) von nicht weniger als fünf Stunden (je 45 Minuten), wobei mindestens eine Ausbildungsfahrt als Doppelstunde durchgeführt werden muss, - der Schulung auf Autobahnen von nicht weniger als vier Stunden, wobei mindestens eine Ausbildungsfahrt eine Doppelstunde sein muss, - der Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit von mindestens drei Stunden, die mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen durchgeführt werden muss. Für die praktische Fahrausbildung steht ein junger, moderner Fuhrpark zu Verfügung.
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Welche Formalitäten sind nötig?
Den Antrag für den Führerschein füllen wir gemeinsam bei der Anmeldung aus. Folgende Unterlagen müssen hierfür beigebracht werden:
Für die Ersterteilung: - Sehtest vom Optiker oder Augenarzt - 1 aktuelles Passbild - Bescheinigung über “Lebensrettende Sofort-Maßnahmen am Unfallort”
Bei Führerschein-Erweiterungen: - Sehtest vom Optiker oder Augenarzt - 1 aktuelles Passbild - Kopie des Führerscheins (beide Seiten)
Für Klasse C / CE: - augenärztliches Gutachten - 1 aktuelles Passbild - Kopie des Führerscheins (beide Seiten) - Erste-Hilfe-Bescheinigung (2 Tage Kurs) - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
Alle Formalitäten werden durch die Fahrschule erledigt.
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Was ist, wenn ich zu einer Prüfung nicht erscheinen kann?
In diesem Fall benötigen wir einen Attest des Hausarztes, um den Verlust der Prüfungsgebühren zu verhindern. Du kannst dann an der nächsten Prüfung teilnehmen.
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